Masterarbeit
Für den Abschluss des MBA-Studienganges an der Universität Potsdam ist eine Abschlussarbeit in Form einer Master Thesis erforderlich. Die Masterarbeit wird in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) vom 30.01.2013) geregelt (siehe § 30 „Masterarbeit“).
Voraussetzung
Nach § 30 Studien- und Prüfungsordnung wird die Master Thesis planmäßig im vierten Semester des Studienganges geschrieben. Voraussetzung zum Beginn einer Master Thesis ist der vorherige Erwerb von mindestens 50 Leistungspunkten.
Ziele
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in dem auf dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss aufbauenden Studium erweiterte und vertiefte Fachkompetenzen erworben hat, Theorie und Empirie zu verbinden vermag und fähig ist, eine stärker forschungs- oder stärker anwendungsorientierte Problemstellung auf fachwissenschaftlicher Grundlage mit fachwissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten und die Ergebnisse in formal, sprachlich und sachlich überzeugender Weise darzustellen.
Vorgehen zur Auswahl von Betreuer und Thema
Die Master Thesis wird von einem vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfer aufgegeben und während der Erstellung betreut. Für die Wahl des Betreuers und für die Themenerteilung hat der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Dies begründet keinen Rechtsanspruch. Die Themenausgabe erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mittels der Verwaltungsstelle des Studienganges. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Das erteilte Thema sollte sich inhaltlich auf eines oder auch mehrere der vom Kandidaten erfolgreich absolvierten Module beziehen. Die Masterarbeit soll von zwei Gutachtern bewertet werden.
Wichtig: Bitte sprechen Sie möglichst frühzeitig die beiden Betreuer Ihrer Wahl an und besprechen Sie mit beiden Ihr gewünschtes Thema! Entscheidender Ansprechpartner für Sie ist der Erstgutachter!
Bearbeitungszeit und Abgabefrist
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beginnt mit der Anmeldung des Themas im MBA- Studienbüro. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach den in der fachspezifischen Ordnung für die Arbeit vergebenen Leistungspunkten. Die Bearbeitungszeit beträgt bei einem Umfang der Arbeit von 30 Leistungspunkten sechs Monate. Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim MBA- Studienbüro vor Ablauf der Bearbeitungsfrist als fristgerecht beendet. Geht die Arbeit per Post beim MBA- Studienbüro ein, so gilt sie auch dann als fristgerecht beendet, wenn sie innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeschickt wurde; maßgeblich ist das Datum des Poststempels.
Das Thema der Master Thesis und der sich daraus ergebende notwendige Untersuchungsaufwand soll innerhalb der Frist zu bewältigen sein. Das Thema kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Arbeit einmal zurückgegeben werden. Die entsprechende Erklärung muss bei einer Bearbeitungsdauer von sechs Monaten bis zum Ende des zweiten Monats der Bearbeitungszeit der Betreuerin bzw. beim Betreuer eingehen. Versäumt der Kandidat/ die Kandidatin die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Liegt ein wichtiger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit dem Betreuer eine Fristverlängerung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall entsprechend der Dauer der Krankschreibung, gewähren.
Einzigartigkeit
Die Master Thesis ist eine als Abschluss des Studienganges vom Kandidaten/ von der Kandidatin selbständig angefertigte Arbeit in deutscher oder englischer Sprache. Sie darf in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegt worden sein. Wird die Masterarbeit in Englisch angefertigt, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.
Umfang
Die Masterarbeit ist als Ausdruck gebunden in drei Exemplaren und digital vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Der Umfang der Arbeit soll in der Regel 3 Seiten DIN A 4 pro Leistungspunkt nicht überschreiten. Am Schluss der Arbeit hat die Kandidatin bzw. der Kandidat zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin den Umfang bzw. die formalen Anforderungen im Detail ab, da diese unterschiedlich sein können!
Bewertung
Die Masterarbeit ist von zwei Prüfern zu prüfen. Die erste Prüferin bzw. der erste Prüfer ist grundsätzlich die Betreuerin bzw. der Betreuer, die bzw. der das Thema der Masterarbeit gestellt hat. Die zweite Prüferin bzw. der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschuss bestellt; die Kandidatin bzw. der Kandidat hat hierfür ein Vorschlagsrecht. Die Arbeit ist von den Prüfern innerhalb von sechs Wochen zu bewerten und zu benoten. Die Prüfer begutachten die Arbeit schriftlich und begründen ihre Benotungen gemäß § 11 Abs. 2 und 3 der Studien- und Prüfungsordnung. Beträgt die Differenz bei der Benotung mehr als 2,0 oder ist eine der Bewertungen schlechter als „ausreichend“, so wird vom Prüfungsausschuss eine dritte Prüferin bzw. ein dritter Prüfer bestellt. Bewerten zwei der dann drei Prüfer die Arbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0), so lautet die Endnote der Arbeit „nicht ausreichend“ (5,0). Anderenfalls wird die Endnote der Arbeit aus dem nach der ersten Kommastelle ohne vorherige Rundung abgeschnittenen arithmetischen Mittel der beiden besseren Noten gebildet.
Kolloquium
Zur Verteidigung der Arbeit wird eine Disputation oder ein Kolloquium angesetzt. Die Bewertung der Disputation oder des Kolloquiums geht mit einem Fünftel (= 20%) in die Bewertung der Gesamtleistung der Masterarbeit ein.
Gruppenarbeit
Im Ausnahmefall kann die Master Thesis als Gruppenarbeit mehrerer Studenten zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Beitrag der einzelnen Studierenden eindeutig identifiziert werden kann.
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