Ihr MBA Studium an der Universität Potsdam
Mit dem weiterbildenden berufsbegleitenden Studium Master of Business Administration (MBA) bietet die Universität Potsdam über die UP Transfer GmbH qualifizierte und zukunftsorientierte Programme an, die berufserfahrenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern innovatives Managementwissen und praxisrelevante Führungskompetenzen vermitteln.
Für den weiterbildenden Studiengang Master of Business Administration (MBA) an der Universität Potsdam gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen (mindestens C1-Niveau*) und englischen Sprache (mindestens B2-Niveau).
* Bewerber*innen deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (z.B. DSH 2) oder das Bestehen einer vergleichbaren Prüfung nachweisen. Der Prüfungsausschuss kann andere Nachweise ausreichender Sprachkenntnisse zulassen. Als Nachweis gilt auch der erfolgreiche Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs.
Studienbeginn: Ein Einstieg in das Programm ist jederzeit möglich. Die Immatrikulation an der Universität Potsdam kann jeweils zum Winter- oder Sommersemester erfolgen.
Die Ordnungen für die MBA-Studiengänge legen die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Prüfungen fest und gelten als verbindlich.
- Die aktuell gültige Studien- und Prüfungordnung finden Sie hier.
- Die Zulassungsordnung finden Sie hier. Eine zusätzlich geltende Änderung von 2020 finden Sie hier.
Downloads
- Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Studiengang „Master of Business Administration“ an der Universität Potsdam
- Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildenden Studiengang „Master of Business Administration“ an der Universität Potsdam
Geltungsbereich:
Diese Ordnungen gelten für den weiterbildenden Studiengang "Master of Business Administration" an der Universität Potsdam. Sie ergänzen als fachspezifische Ordnungen die Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Postdam (BAMA-O).
Für den Abschluss des MBA-Studienganges an der Universität Potsdam ist eine Abschlussarbeit in Form einer Master Thesis erforderlich. Die Masterarbeit wird in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) vom 30.01.2013) geregelt (siehe § 30 „Masterarbeit“).
Voraussetzung
Nach § 30 Studien- und Prüfungsordnung wird die Master Thesis planmäßig im vierten Semester des Studienganges geschrieben. Voraussetzung zum Beginn einer Master Thesis ist der vorherige Erwerb von mindestens 50 Leistungspunkten.
Ziele
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in dem auf dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss aufbauenden Studium erweiterte und vertiefte Fachkompetenzen erworben hat, Theorie und Empirie zu verbinden vermag und fähig ist, eine stärker forschungs- oder stärker anwendungsorientierte Problemstellung auf fachwissenschaftlicher Grundlage mit fachwissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten und die Ergebnisse in formal, sprachlich und sachlich überzeugender Weise darzustellen.
Moodle (Modular Object Oriented Dynamic Learning Environment) ist eine Software für Lernplattformen im Internet und bietet Ihnen virtuelle Räume zum Lernen. Alle notwendigen Unterlagen für die jeweiligen Lehrveranstaltungen stellen wir Ihnen rechtzeitig auf dem Moodle-System der Universität Potsdam bereit.
Sie brauchen einen PC mit Internetzugang. Um effektiv arbeiten zu können, ist eine schnelle Internetanbindung zu empfehlen (ISDN oder DSL). Eine Analogverbindung über Telefonmodem ist ungeeignet, da zu langsam.Wir empfehlen für die Arbeit mit Moodle den Browser Firefox von Mozilla. Erfolgreich getestet wurden weiterhin Internet Explorer ab Version 6, Safari, Netscape ab Version 7. Für Moodle nicht zu empfehlen ist Opera, da der Funktionsumfang nur eingeschränkt nutzbar ist.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden
Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können durch den Prüfungsausschuss des MBA-Studienganges anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt gemäß dem Paragraph „Anerkennung und Anrechnung von Leistungen“ der „Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O)“.
Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten
Das Hochschulgesetz des Landes Brandenburg sieht die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium vor, sofern diese „nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind“. Es können maximal 50 % der Studien- und Prüfungsleistungen des Hochschulstudiums durch Anrechnung außerakademisch erworbener Kompetenzen ersetzt werden.
Kern dieses individuellen Anrechnungsverfahrens ist es, Gleichwertigkeit zwischen den Lernergebnissen des Hochschulmoduls und den Kompetenzen des/der Anrechnungskandidaten/-in qualitätsgesichert festzustellen. Hierzu wird ein Portfolioverfahren angewendet.
Verwenden Sie zur Beantragung einer Anrechnung das Formular "Antrag auf Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten“ [Link] und senden es einschließlich Portfolio(s) und aller notwendigen Belege an die Studiengangleitung zur Weiterleitung an den Prüfungsausschuss.
Ein Beispiel zur Verwendung des Portfolioformulares finden Sie hier [Link]. Für eine weitere Beratung im Portfolioverfahren wenden Sie sich gerne an das MBA-Team.
Das Anrechnungsverfahren ist für immatrikulierte MBA-Studierende kostenfrei.
Der postgraduale MBA Studiengang an der Universität Potsdam umfasst 19 Module, die auch einzeln gebucht werden können. Nähere Informationen finden Sie hier.